Angemessen "Danke" sagen

Todesanzeigen und Trauerbriefe passend und würdevoll gestalten

Schön gestaltete Danksagungen geben vielen Hinterbliebenen das gute Gefühl, sich in angemessener Form für die entgegengebrachte Wertschätzung zu bedanken. Foto: August Holdorf Bestattungen

Todesanzeigen in der Zeitung besitzen für viele Menschen eine besondere Bedeutung. Gerade für ältere Mitbürger stellt der Blick auf die entsprechende Seite einen wichtigen Teil der täglichen Lektüre dar. Neben der traditionellen Zeitungsanzeige gibt es heute aber auch viele weitere Möglichkeiten, den Tod eines geliebten Angehörigen oder Freundes mitzuteilen. Die Möglichkeiten hierfür sind mannigfaltig: Sie reichen von einem Trauerbrief über die besagte Traueranzeige bis hin zum Sterbebild, in modernerer Form zu einer umfangreich gestalteten Online-Anzeige und zur späteren Danksagung.

Für die Hinterbliebenen ist eine kurze Nachricht über einen eingetretenen Todesfall im näheren Verwandten- und Bekanntenkreis überaus wichtig. „Es gehört einfach zum guten Ton, über den Sterbefall zu informieren und sich später für eingehende Kondolenzschreiben angemessen zu bedanken. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Dirk-Uwe Klaas.

Todesanzeigen lassen sich ganz individuell formulieren, sollten aber nicht überfrachtet werden. Foto: Rapid Data GmbH

Direkt nach dem Todesfall informiert ein persönlicher Trauerbrief des hinterbliebenen Ehepartners, Kindes oder engen Verwandten die Menschen, die man auf jeden Fall benachrichtigen möchte, über den Sterbefall und – falls gewünscht – den Termin und den Ort der Bestattung. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit einer Zeitungsanzeige weitere Mitglieder der Trauergemeinschaft zu erreichen.

In einigen Regionen ist es außerdem üblich, ein Sterbebild mit einem Foto des Verstorbenen zu Lebzeiten sowie den Sterbedaten während der Trauerfeier auszulegen. Dieses kann im Anschluss als Erinnerung an den geliebten Menschen mit nach Hause genommen werden. Immer mehr setzt sich zudem auch die Gestaltung einer Online-Trauerseite durch, die viel Platz für eine intensive Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Verstorbenen bietet. Die Danksagung schließlich kann in Form einer Karte an diejenigen gesendet werden, die eine Kondolenzkarte geschrieben oder sich in die Kondolenzliste eingetragen haben. Außerdem ist eine Danksagung in der Zeitung, in der bereits die Traueranzeige stand, sinnvoll und üblich.

Noch umfangreicher, als die Möglichkeiten der Anzeige eines Todesfalls und späterer Danksagungen, sind die Gestaltungsvarianten je nach verwendetem Medium. „Gut ist, wenn man sich als Hinterbliebener bereits vor dem Gespräch mit dem Bestatter einige Gedanken macht – zum Beispiel über ein passendes Zitat oder ein schönes Motiv. Das gilt sowohl für die klassische Printversion, als auch für das Internet“, so Klaas. Zwar gebe es beim Bestatter oft ein Musterbuch mit meist religiös geprägten Versen und Bildern, diese seien aber häufig standardisiert und nicht unbedingt sehr persönlich.

Die Persönlichkeit des Verstorbenen würdigen

„Es besteht immer die Möglichkeit, eigene Gedanken und Motive einzubeziehen, die der Persönlichkeit des Verstorbenen ein würdiges Andenken verleihen“, erklärt Klaas weiter. So kommt beispielsweise ein schönes Foto des Verstorbenen, ein „sprechendes“ Motiv wie ein Notenschlüssel oder ein Tier oder auch eine Zeichnung des Enkelkindes in Frage – all dies lässt sich einscannen und als Hintergrund oder kleiner Ausschnitt verwenden.

„Von einem Überfrachten der Todesanzeige oder der Danksagung rate ich eher ab, denn ein Leerraum hebt sich für das Auge wohltuend von dem häufig vorkommenden Wörterwust ab. Der Text selbst wirkt auch als Bild, darauf wird der Bestatter im Gespräch hinweisen“, so Klaas. Generell wichtig sei, dass immer der Verstorbene im Mittelpunkt von Anzeige und Danksagung stehe. „Der Name, vielleicht ein Foto und die Lebensdaten bringen dem Betrachter die Persönlichkeit des Verstorbenen näher.“

Noch mehr Möglichkeiten der Darstellung bietet eine Online-Gedenkseite. „Eine solche Seite ist weit über den Erscheinungstermin und das Einzugsgebiet der Zeitung hinaus sichtbar und erreicht so auch Menschen, die keine Zeitung bekommen oder die während des Erscheinungstermins zum Beispiel im Urlaub waren. Online kann die Trauergemeinschaft schnell und einfach kondolieren – das gilt für enge Freunde und Verwandte ebenso, wie für entferntere Bekannte, die ganz persönliche Einträge hinterlassen können. DS

Was im Trauerfall mit der Wohnung passiert

Hinterbliebene müssen nach Tod des Hauptmieters nicht unbedingt ausziehen

BERLIN. Nach dem Tod des Hauptmieters müssen Angehörige nicht unbedingt aus der Wohnung ausziehen. Denn der Mietvertrag geht unter Umständen auf sie über, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Hat zum Beispiel der Ehegatte mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt, den Mietvertrag ursprünglich aber nicht mit unterschrieben, tritt er nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Das Mietverhältnis wird so weitergeführt, wie es zwischen Vermieter und dem verstorbenen Mieter bestanden hat. Das gleiche Recht steht eingetragenen Lebenspartnern zu.

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Eheleute, die den Vertrag beide unterschrieben haben, wird das Mietverhältnis mit dem Überlebenden fortgesetzt. Dieser kann das Mietverhältnis jedoch auch innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Vermieter hat hier kein besonderes Kündigungsrecht. dpa/tmn