Der Tod wird grüner

Trend zur umweltverträglichen Bestattung

Der letzte Fußabdruck kann auch naturnah und damit umweltfreundlich sein. Foto: G. Stoverock

Die Bestattung eines Verstorbenen ist nur bedingt umweltverträglich. Sowohl bei der Kremation, als auch bei der klassischen Erdbestattung bleiben regelmäßig Stoffe übrig, die das Ökosystem belasten können. „Grüner“ wird das Ableben, wenn auf die Materialien von Sarg und Urne geachtet wird. Dazu gehört auch die Wäsche, mit der der Sarg ausgekleidet und der Verstorbene bekleidet wird.

„So wie im Leben, möchten viele Menschen auch nach dem eigenen Tod die Umwelt nicht unnötig belasten: Naturverbunden Sterben liegt im Trend“, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Jürgen Stahl. Die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das Bestattungsgewerbe stellen sich zunehmend darauf ein: Der Tod wird grüner.

Ökologische Produkte gibt es zum Beispiel bei Urnen, aber auch bei Särgen: So verwenden deutsche Sarghersteller meist Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft und umweltfreundliche Lackierungen, die sich im Boden abbauen oder umweltfreundlich verbrennen. Als regionale Unternehmen kommen sie zudem ohne lange Transportwege aus. Bio-Urnen bestehen aus natürlichen Rohstoffen wie Pflanzenextrakten, Zucker, Salz, Sand, Bienenwachs oder Kartoffelstärke. Sie zerfallen in der Erde zu Humus oder lösen sich bei einer Seebestattung im Meerwasser auf.

Ein weiteres Beispiel für eine neue Herangehensweise: Unpolierte Grabsteine, die zum Beispiel Moos oder Flechten ansetzen können. Auch das Innenleben von Särgen bietet gute Ansätze für eine umweltschonende letzte Ruhestätte: Ökodecken und filzartige Sargausstattungen aus Hanf sind möglich.

Aber auch die Kleidung, in der der Verstorbene seine letzte Reise antritt, kann durchaus grün sein: Es muss nicht unbedingt der Anzug mit hohem Kunststofffaseranteil sein, viele Unternehmen bieten biologisch abbaubare und dennoch würdevolle Kleidung für den Verstorbenen an.

„So wie im Leben, möchten viele Menschen auch nach dem eigenen Tod die Umwelt nicht unnötig belasten.“
Jürgen Stahl Vorsitzender des Bundesverbandes Bestattungsbedarf

„Bestatter sollten den ökologischen Gedanken beim Gespräch mit den Hinterbliebenen öfter zum Thema machen. Die Menschen sind heute viel eher bereit, in Sachen Umweltschutz einen Schritt weiterzugehen“, so Stahl. Schließlich kennzeichne ein ökologischer letzter Fußabdruck ein hohes Verantwortungsbewusstsein für nachfolgende Generationen. „Ein solches Erbe möchten viele Menschen der Nachwelt sehr gerne hinterlassen“, schließt der Verbandsvorsitzende. DS


Bestattungsvorsorge ist meist geschütztes Vermögen

Zweckgebundene Guthaben werden im Sozialhilfefall in der Regel verschont
   

KÖNIGSWINTER - Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn man Sozialhilfeleistungen beantragt. Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge ist in der Regel geschützt, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas. Voraussetzung: Es ist ein angemessener Betrag zurückgelegt oder angespart worden.

Als eindeutig zweckgebunden wird eine Bestattungsvorsorge dann eingestuft, wenn kein oder ein nur geringes Risiko besteht, dass das Geld zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte. Das trifft auf Vorsorgeverträge mit Bestattern und Sterbegeldversicherungen zu, die nicht vor dem Tod ausgezahlt werden.

Welche Summen als angemessen eingeschätzt werden, hängt unter anderem vom üblichen örtlichen Kostenniveau bei Bestattungen ab. Beträge von bis zu 5000 Euro sollten laut Aeternitas in der Regel zu verschonen sein. Aber auch deutlich höhere, zum Teil fünfstellige Summen sind immer wieder von Gerichten anerkannt worden.

Bescheide von Sozialämtern, eine vorhandene Bestattungsvorsorge aufzulösen, sollten Betroffene nicht voreilig akzeptieren. Im Zweifel kann Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls geklagt werden. pm