Gasheizungen müssen geprüft werden

Energieeinsparung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Verordnung

Der Fachhandwerker führt die Heizungsprüfung durch und berät danach zu sinnvollen Optimierungsmaßnahmen. Foto: djd/ZVSHK

ECKERNFÖRDE. Für Besitzer einer Gasheizung ist eine Heizungsprüfung verpflichtend. Eine entsprechende Verordnung ist bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2024. In diesem Zeitraum ist eine Heizungsprüfung für alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen Pflicht. Sofern der Check Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Das Bundeswirtschaftsministerium rät zur Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Wartungstermine. Die Prüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure, Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie speziell ausgebildete Energieberater.

Die Verpflichtung entfällt, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt worden ist. Alle Heizsysteme sollen auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen überprüft werden. Es wird geprüft, ob die einstellbaren technischen Parameter hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden sollte, ob effiziente Heizungspumpen eingesetzt und inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten. djd