Dem nächsten Sturm gewachsen

Dachwartung für den optimalen Schutz

Die Windsogsicherung – z. B. durch Verklammern - ist bei Neueindeckungen und umfassenden Sanierungen vorgeschrieben. Foto: Harald Friedrich

RENDSBURG - Entsteht einem Auto ein Totalschaden durch Unfall oder Unwetter, ersetzt die zuständige Versicherung den Zeitwert. Und der richtet sich auch nach dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Niemand erwartet also ernsthaft, dass bei einem 15 Jahre alten Auto der Neupreis erstattet wird.

Viele Hausbesitzer und -verwaltungen sehen das bei Unwetterschäden am Gebäude ganz anders. Hier wird oft davon ausgegangen, dass die Gebäudeversicherung „automatisch" bei Windstärken über 8 ein neues Dach ,,spendiert". Doch dabei wird vergessen, dass es Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung gibt, die Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind.

Die meisten Sturmschäden entstehen übrigens nicht durch den Winddruck auf der vom Wind angegriffenen Dachfläche, sondern durch Windsog. Besonders sensible Bereiche sind die Dachränder. Daher ist seit Jahren eine entsprechende Windsogsicherung vorgeschrieben.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung verpflichten, das Dach in einem ordnungsgemäßen und schadenfreien Zustand zu erhalten. Um den entsprechenden Beweis im Schadensfall zu erbringen, muss der Zustand vor dem Schaden dokumentiert sein. Dies aber kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung des Daches und seiner Komponenten durch einen qualifizierten Fachbetrieb also einen Dachdeckerbetrieb - gewährleistet werden. 

Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten zählt nicht nur die Überprüfung auf bestehende Schäden wie geloockerte Bauteile oder Eindeckungen, sondern auch das Beseitigen von Verschmutzungen z. B. in wasserabführenden Bauteilen wie Dachfensterumfassungen Dachrinnen. Damit oder wird bei Feuchtigkeitsschäden Starkregenereignissen vorgebeugt. Werden bei der Wartung Schäden festgestellt, sollten diese umgehend beseitigt und deren Reparatur dokumentiert werden. pm