Pflegekosten: Mehr Menschen haben Anspruch auf staatliche Hilfe

Die Freigrenzen für Vermögen und Einkommen sind gestiegen

Wenn der Pflegefall eintritt, sollte schnell gehandelt werden. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn

Wenn man sich die monatlichen Beiträge für seine Pflege nicht leisten kann, hat man die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Aber wer die Hilfe bekommen will, darf nur ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen haben. Die Freigrenzen dafür sind zu Beginn des Jahres stark gestiegen. Damit haben laut Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale, mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe.

Die Freigrenze für das Vermögen liegt nun bei 10000 Euro pro Person - damit ist sie um 5000 Euro gestiegen. Das bedeutet, wer auf seinem Konto oder in bar nicht mehr als 10000 Euro hat, kann die Hilfe zur Pflege bekommen. Für Ehepaare liegt der Vermögensfreibetrag bei 20 000 Euro. Für jedes Kind, das die Eltern noch finanzieren, kommt ein Freibetrag von 500 Euro hinzu. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es noch weiteres Schonvermögen. Dazu kann unter Umständen eine Immobilie zählen.

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, man muss also stets einen Eigenanteil leisten. Wenn das Einkommen beziehungsweise die Rente dafür aber nicht ausreicht, kann man beim Sozialamt die Unterstützung zur Pflege beantragen.

Wichtig ist, die staatliche möglichst Unterstützung zügig anzugehen und keine Zeit zu verlieren, wenn die Situation eintritt, dass ein Familienangehöriger Pflege braucht. Denn auch wenn die Bearbeitung unter Umständen länger dauern sollte, zählt für die Auszahlung der Hilfe der Zeitpunkt, wann man den Antrag gestellt hat, so Querling.

Einkommensgrenze ist abhängig von den Regelbedarfsstufen

Bei der Berechnung wird unterschieden zwischen allein stehenden und verheirateten Personen. Alleinstehende müssen ihr gesamtes Einkommen für die Kosten des Pflegeheims einsetzen bis auf ein Taschengeld für eigene Ausgaben in Höhe von etwa 135 Euro. Deckt die Rente die Kosten nicht vollständig ab, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe bekommen.

Zieht nur ein Ehepartner ins Pflegeheim, übernimmt das Sozialamt den Teil der Kosten, der über der Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist dann abhängig von den sogenannten Regelbedarfsstufen, die ebenfalls erhöht wurden.

Übrigens: Wohngeld können bundesweit auch Bewohner im Pflegeheim beantragen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich dazu beraten zu lassen.               dpa/tmn