Pflegekosten: Mehr Menschen haben Anspruch auf staatliche Hilfe

Pflege ist nicht umsonst. In der Regel muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Doch es gibt staatliche Unterstützung. Die gute Nachricht: Die Freigrenzen für Vermögen und Einkommen sind gestiegen.

Wenn der Pflegefall eintritt, sollte schnell gehandelt werden. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn

Wenn man sich die monatlichen Beiträge für seine Pflege nicht leisten kann, hat man die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Aber wer die Hilfe bekommen will, darf nur ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen haben. Die Freigrenzen dafür sind zu Beginn des Jahres stark gestiegen. Damit haben laut Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale, mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe.

Die Freigrenze für das Vermögen liegt nun bei 10 000 Euro pro Person - damit ist sie um 5000 Euro gestiegen. Das bedeutet, wer auf seinem Konto oder in bar nicht mehr als 10000 Euro hat, kann die Hilfe zur Pflege bekommen. Für Ehepaare liegt der Vermögensfreibetrag bei 20 000 Euro. Für jedes Kind, das die Eltern noch finanzieren, kommt ein Freibetrag von 500 Euro hinzu. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es noch weiteres Schonvermögen. Dazu kann unter Umständen eine Immobilie zählen.

Die keine Pflegeversicherung ist Vollkaskoversicherung, man muss also stets einen Eigenanteil leisten. Wenn das Einkommen beziehungsweise die Rente dafür aber nicht ausreicht, kann man beim Sozialamt die Unterstützung zur Pflege beantragen.

Wichtig ist, die staatliche Unterstützung zügig anzugehen, wenn die Situation eintritt, dass ein Familienangehöriger Pflege braucht. Denn auch wenn die Bearbeitung unter Umständen länger dauern sollte, zählt für die Auszahlung der Hilfe der Zeitpunkt, wann man den Antrag gestellt hat, so Querling.

Einkommensgrenze ist abhängig von den Regelbedarfsstufen

Bei der Berechnung wird unterschieden zwischen allein stehenden und verheirateten Personen. Alleinstehende müssen ihr gesamtes Einkommen für die Kosten des Pflegeheims einsetzen - bis auf ein Taschengeld für eigene Ausgaben in Höhe von etwa 135 Euro. Deckt die Rente die Kosten nicht vollständig ab, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe bekommen.

Zieht nur ein Ehepartner ins Pflegeheim, übernimmt das Sozialamt den Teil der Kosten, der über der Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist dann abhängig von den sogenannten Regelbedarfsstufen, die ebenfalls erhöht wurden. 

Übrigens: Wohngeld können bundesweit auch Bewohner im Pflegeheim beantragen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich dazu beraten zu lassen.
dpa/tmn


Tag der Pflege

Geburtstag für die Professionalisierung der Pflege

Nächstenliebe und die Bereitschaft, sich für Kranke und Pflegebedürftige buchstäblich aufzuopfern: Bis ins 19. Jahrhundert genügte das als Qualifikation für die Krankenpflege. Erst Florence Nightingale erkannte, dass mehr dazugehört, nämlich fundierte medizinische und pflegerische Kenntnisse. Sie machte sich für eine professionelle Ausbildung für die Pflegeberufe stark und revolutionierte und professionalisierte damit das gesamte Krankenpflegewesen. Geboren wurde sie am 12. Mai 1820, und an ihrem Geburtstag wird jedes Jahr der Internationale Tag der Pflege begangen. Ins Leben gerufen wurde er vom International Council of Nurses (ICN), einem internationalen Zusammenschluss von Pflege-Berufsverbänden. Der Tag der Pflege soll die Arbeit von Pflegenden würdigen. Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland, erklärt: "Wie wichtig die Pflegeberufe für die globale Gesundheit sind, hat die Coronapandemie in den letzten Jahren deutlich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Es tut sich was in der Pflege."
txn