Um Ihre Registrierung abzuschließen, gehen Sie in Ihr E-Mail-Postfach und folgen dem Link in der Bestätigungsmail. Danach können Sie den Artikel frei lesen. E-Mail erneut senden

Rendsburg: Gefährliche "Bauernglätte"

Polizeidirektion Neumünster: Polizei warnt vor Schmutz auf den Straßen - welche Pflichten haben Landwirte und Autofahrer?

Bei Nässe können die heruntergefallenen Lehm- oder Erdklumpen einen rutschigen Schmierfilm auf den Straßen bilden. Foto: Eckhardt

RENDSBURG. Der Herbst verlangt von jedem Verkehrsteilnehmer eine besondere Achtsamkeit. Sorgen doch nicht nur der erste Raureif und nasses Laub teilweise für rutschige Straßen. Eine weitere Gefahr kann auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen beim Verlassen der Felder während des Erntebetriebes kommen.

Schmutz, der an den Reifen haftet, kann sich lösen und zur sogenannten Bauernglätte, auch Bauernglatteis genannt, führen. Eine Gefahr, vor der Polizei und Automobilclubs regelmäßig warnen. Das Bauernglatteis ist eine Gefahrenquelle, die man nicht unterschätzen sollte. Sie kann in dem Moment entstehen, in dem landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, wie zum Beispiel Traktoren oder Maishäcksler, von einem Feld auf die befestigte Straße fahren und dabei Lehm- oder Erdklumpen sowie Erntereste verlieren.

Erhöhtes Unfallrisiko

Wird die Verschmutzung dann noch durch Nebel oder Regen feucht, bildet sich auf der Straße ein Schmierfilm. Dieser kann eine ähnliche Wirkung wie Glatteis haben und zu einem erhöhten Unfallrisiko führen.

„Verunreinigungen müssen immer durch den Verursacher entfernt werden, dahaben Landwirte die gleichen Auflagen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer“, erklärt Sönke Petersen, Pressesprecher der Polizeidirektion in Neumünster. Bis der Dreck entfernt ist, müsse er kenntlich gemacht werden „Das soll in der Regel durch dementsprechende Hinweisschilder geschehen.“

Trotzdem kommt es immer wieder zu Unfällen durch eine zu hohe Geschwindigkeit. Ein Fehler, der auch dem Verkehrsteilnehmer zur Last gelegt werden kann. Schließlich müsse man während der Erntezeit mit verschmutzten Fahrbahnen rechnen, genau wie im Herbst mit Laub, im Winter mit Eisglätte und während der Brunft mit Wildwechsel, so der Polizeisprecher.

den Während für Autofahrer erhöhte Achtsamkeit gilt, muss der Verursacher Dreck so schnell wie möglich entfernen. „Kommen Landwirte ihrer Pflicht zur Fahrbahn-Reinigung aber nicht nach, können die Verschmutzungen durch Dritte beseitigt werden - die Kosten dafür trägt der Verursacher“, erklärt Petersen. Dazu kommt, dass der Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann. ke

Amtliche Bekanntmachung der Bundeswehr

Zum Schutz der Bevölkerung weist der Standortälteste für den Bereich Kiel darauf hin, dass es der Bevölkerung nicht erlaubt ist, den Standortübungsplatz Langwedel zu betreten. Da auf dem Platz regelmäßig mit Munition und Explosivstoffen geübt wird, besteht erhebliche Gefahr, besonders für spielende Kinder.

Der Standortälteste weist eindringlich darauf hin, dass Fundgegenstände auf dem Gebiet des Standortübungsplatzes nicht berührt, aufgenommen oder entwendet werden dürfen.

Das unbefugte Betreten des Standortübungsplatzes ist ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz (§ 114).

Es wird von der Bundeswehr verfolgt und mit einem Verwarngeld bzw. einer Geldbuße geahndet.