Frauenkleiderbörse in Nortorf: Alles neu zum Weltfrauentag

Die Veranstalter bieten am 8. März im Markushaus ein besonderes Programm mit Musik, Snacks und Cocktails zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit St. Martin und einer anschließenden After-Shopping-Party.

Schon seit vielen Jahren finden in Nortorf Frauenkleiderbörsen statt, wie hier in der Mehrzweckhalle vor einiger Zeit. Foto: Archiv

Am 8. März ist Weltfrauentag. „Was macht man an so einem Tag am besten?“, hat sich der Förderverein der Kinder und Jugendarbeit St. Martin in Nortorf gefragt. Und auch gleich die passende Antwort gefunden. „Einen aufregsenden Abend mit wunderbaren Frauen bei der Frauenkleiderbörse verbringen.“

Diese findet in Nortorf nämlich am 8. März von 18 bis 20.30 Uhr im Markushaus statt. Dann können Frauen an den Ständen von Frauen stöbern und nach Herzenslust shoppen. Dazu gibt es Musik, Snacks und Cocktails zu Gunsten der Kinder- und Jugendarbeit St. Martin. „Und es gibt eine Premiere“, sagen die Organisatoren. Die Jugendkleiderbörse – ebenfalls am 8. März, ebenfalls von 18 bis 20.30 Uhr und ebenfalls im Markushaus. Wer zwischen 13 und 20 Jahre alt ist und dringend seinen Kleiderschrank ausmisten muss, kann sich für den Flohmarkt von Jugendlichen für Jugendliche anmelden. Auch hier gibt es Musik, Snacks und Cocktails zu Gunsten der Kinder- und Jugendarbeit St. Martin.

„Und eigentlich ist das alles ja schon cool genug. Wir legen trotzdem noch einen drauf: Im Anschluss an die Börsen schmeißen wir noch für jedermann eine After-Shopping-Party“, so die Organisatoren. Diese findet von 21 bis 24 Uhr statt. Die Teilnehmer und Besucher der Jugendkleiderbörse werden gebeten, an den Ausweis und gegebenenfalls an den „Muttizettel“ zu denken. Anmeldungen – sowohl für die Frauen- als auch für die Jugendkleiderbörse – werden noch heute unter anmeldung@foederverein-nortorf.de mit Namen, Adresse, Telefon, Nachbarplatzwünschen und Art der Börse entgegengenommen. Christina Köhn

Christina Köhn

Amtliche Bekanntmachung der Bundeswehr

Zum Schutz der Bevölkerung weist der Standortälteste für den Bereich Kiel darauf hin, dass es der Bevölkerung nicht erlaubt ist, den Standortübungsplatz Langwedel zu betreten. Da auf dem Platz regelmäßig mit Munition und Explosivstoffen geübt wird, besteht erhebliche Gefahr, besonders für spielende Kinder.

Der Standortälteste weist eindringlich darauf hin, dass Fundgegenstände auf dem Gebiet des Standortübungsplatzes nicht berührt, aufgenommen oder entwendet werden dürfen.

Das unbefugte Betreten des Standortübungsplatzes ist ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz (§ 114).

Es wird von der Bundeswehr verfolgt und mit einem Verwarngeld bzw. einer Geldbuße geahndet.