Die Heizungsanlage im Visier

Ab 1. Juli 2022 gilt die Erneuerbare-Energien-Pflicht für die Heizungsanlage. Nachhaltigkeit durch Öko-Energie kann langfristig für weniger Kosten sorgen.

Für die Planung einer neuen Heizung gelten in Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2022 neue Regeln. In Häusern, die vor 2009 gebaut wurden, müssen dann mindestens 15 Prozent der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien kommen. Ein höherer Anteil Öko-Energie zahlt sich zudem langfristig aus. Von den CO2-Emissionen der privaten Haushalte entfallen in Deutschland knapp die Hälfte auf das Heizen. Mit dem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz will die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Verbrauch von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas in der Wärmeversorgung reduzieren.

Haus- und Wohnungseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, diese Pflicht zu erfüllen. „Solarthermieanlagen, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse sind als Erneuerbare Energien anerkannt, sofern sie direkt zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Wird aus ihnen erst Strom gewonnen und damit eine Heizanlage betrieben - etwa durch eine Photovoltaik-Anlage - reicht das nicht aus“, erläutert Tom Janneck, Leiter des Referates Energiewende und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Zudem legt das Gesetz Ersatzmaßnahmen fest. Mit der kompletten Wärmeversorgung über eine Wärmepumpe ist die Pflicht erfüllt, solarthermische Anlagen müssen abhängig von den Wohneinheiten eine bestimmte Größe besitzen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.

- Das Netz muss zu 15 Prozent durch Erneuerbare Energien beheizt werden oder 

- Netzbetreiber legen einen Fahrplan vor, wie dieses Wärmenetz künftig mit grüner Wärme betrieben wird oder 
- das Wärmenetz darf einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,7 aufweisen.

Daneben können Verbraucher auch einen Vertrag beispielsweise über die Belieferung mit Biogas, Biomethan, Grünem Wasserstoff oder ähnlichem für die Wärmeversorgung vorlegen. Die Kombination mehrerer Technologien ist ausdrücklich erlaubt. Dabei trägt auch die Vorlage eines individuellen energetischen Sanierungsfahrplans – iSFP - zu einem Drittel zur Erfüllung der Pflicht bei.

KONTROLLE UND AUSNAHMEN

Steht der Austausch oder nachträgliche Einbau einer Heizungsanlage an, müssen Verbraucher ihren Bezirksschornsteinfeger informieren. Dieser überwacht und prüft die Umsetzung der Maßnahmen, die spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme nachzuweisen sind. Sofern die Umsetzung aus technischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz vorliegt, kann die Nutzungspflicht entfallen.

Noch haben Verbraucher die Möglichkeit, eine rein mit Öl oder Gas betriebene Anlage zu kaufen. Wer vor dem 1. Juli 2022 bestellt, kann die Anlage bis zu sechs Monate nach Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung installieren lassen.

Die Verordnung wird im zweiten Quartal 2022 erwartet und soll festlegen, wie die neuen Regelungen umzusetzen sind. Voraussichtlich werden darin auch Details zur Befreiung von der Nutzungspflicht geregelt.

HEIZKOSTEN WERDEN SICH AUF HOHEM NIVEAU EINPENDELN

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es ratsam bei der Sanierung auf Erneuerbare Energien zu setzen. „Die aktuell hohen Preise für Gas geben einen Ausblick auf die künftigen Kosten, die für die Nutzung fossiler Energien zu erwarten sind“, sagt Tom Janneck. Der im letzten Jahr eingeführte CO2-Preis wird laut Verbraucherzentrale bis 2026 auf bis zu 65 Euro pro Tonne steigen. Laut Studien könne dieser im Jahr 2031 bei rund 200 Euro pro Tonne liegen. „Diese Kosten sind entscheidend bei der Anschaffung einer neuen Anlage“, meint Janneck. Die Nutzung Erneuerbarer Energien hilft, die Heizkosten zu stabilisieren.

Ein Anteil von 15 Prozent bildet dabei nur die untere Schwelle. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits auf einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien für neu einzubauende Heizungen ab 2025 geeinigt.