Wer ist für die Bestattung verantwortlich?

Gesetzliche Regelungen und die Pflichten der Angehörigen

Der Abschied von einem nahestehenden Menschen ist meist hochemotional. Aber auch soziale und rechtliche Regelungen spielen im Trauerprozess eine wichtige Rolle. Foto: BdB

Die Verantwortung für die Organisation einer Bestattung liegt vorrangig bei den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Bestatter (BdB) hin. In Deutschland regelt dies das Bestattungsgesetz, welches je nach Bundesland variieren kann. In der Regel sind zuerst die Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister des Verstorbenen zuständig. Sollten keine direkten Angehörigen vorhanden sein, kann diese Pflicht auf weitere Verwandte oder sogar auf die Gemeinde, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, übergehen.

Verpflichtung darf nicht ignoriert werden

Die Verantwortlichen haben nicht nur die Aufgabe, die Bestattung zu organisieren, sondern auch die damit verbundenen Kosten zu tragen. Dies beinhaltet unter anderem Gebühren für das Bestattungsunternehmen, die Grabstätte und die Trauerfeier. Es ist möglich, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen hat, die bestimmte Wünsche zur Art und Weise der Bestattung oder zur Finanzierung enthält. Diese Wünsche sind in der Regel zu berücksichtigen.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass sich Angehörige nicht in der Lage sehen, die Bestattung zu organisieren oder zu finanzieren. In solchen Situationen können soziale Dienste oder das Sozialamt einspringen, um die notwendigen Schritte zu unternehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten in der Regel von den Angehörigen zurückerstattet werden müssen, wenn diese finanziell dazu in der Lage sind.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Verantwortung für die Bestattung eine wichtige soziale und rechtliche Verpflichtung darstellt, die nicht ignoriert werden darf. Es ist ein Akt der Würdigung und des Respekts gegenüber dem Verstorbenen und spielt eine wesentliche Rolle im Trauerprozess der Hinterbliebenen.
BdB